Stefan Hinners
Luftfahrtsachverständiger

In dringenden Fällen:
24 Stunden-Hotline +49 171 41 41 406
Von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Flugbetrieb, Flugunfallanalyse sowie Betriebsunterbrechungsschäden bei Flugzeugen.

Fachgebiete

Flugbetriebliche Fragen, Schäden an Luftfahrzeugen Flugunfallanalyse, Kostenstruktur, Nutzungsausfall

Luftfahrzeugtypen

Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt, Verkehrsflugzeuge, Hubschrauber, Ultraleichtflugzeuge / Leichtflugzeuge / Luftsportgeräte, Ballone.

Auftraggeber

Staatsanwaltschaften, Versicherungsunternehmen, Luftfahrtunternehmen, Flugzeug-Eigentümer, Piloten oder Geschädigte nach Flugzeugunfällen.

Flugbetriebliche Fragen

Stefan Hinners ist der Ansprechpartner als Luftfahrt-Sachverständiger, wenn es um flugbetriebliche Fragen geht, also Fragen der Flugdurchführung oder Flugplanung, z.B. im Zusammenhang mit Luftraumstruktur, Sperrgebieten, der Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe, Allgemeinerlaubnissen, Ausnahmegenehmigungen oder der Flugdurchführungsplanung, Flugvorbereitung und Flugleistungsdaten von Flugzeugen.

Beispiel sind auch Gutachten für die Genehmigung von Landeplätzen oder Flugplätzen und von betrieblichen Verfahren. Windenergieanlagen

Ebenfalls eine flugbetriebliche Frage ist, ob wetterbedingte Verzögerungen oder Flugverspätungen aufgrund höherer Gewalt entstanden sind oder ob eine Landung aufgrund der objektiven flugbetrieblichen Gegebenheiten grundsätzlich möglich gewesen wäre.

Flugunfallanalyse

Nach einem Flugunfall stellt sich immer die Frage nach der Verantwortlichkeit. Oftmals wird ein Strafverfahren eingeleitet, bei Dritt- oder Passagierschäden stehen Regressansprüche im Raum, oftmals stellt sich die Frage, ob der Pilot den Flugunfall grob fahrlässig oder nur fahrlässig verursacht hat. Diese Einschätzung muss letztlich ein Gericht treffen, genauso wie die Frage, ob und in welchem Maße der Pilot fehlerhaft gehandelt hat. Dafür ist aber entscheidend, daß zunächst einmal ein Luftfahrtsachverständiger vollständig aufklärt, was genau geschehen ist. Ein Flugunfall hat meistens eine Vielzahl von Ursachen und meistens wurde nicht nur ein Fehler gemacht, oftmals fließen auch technische Ursache oder Gegebenheiten mit ein. Nur wenn man diese Hintergründe aufarbeitet, kann der Verschuldensmaßstab beurteilt werden.

Stefan Hinners bearbeitet seit vielen Jahren Flugunfälle als Luftfahrtsachverständiger und seine sachverständigen Analysen haben in Strafverfahren die Grundlage für die Frage eines Verschuldens des Piloten klären können. Stefan Hinners bearbeitet seit mehr als zwei Jahrzehnten Flugunfälle und kann aufgrund seiner persönlichen Expertise aus tausenden von Flugstunden, 1000 Stunden Tätigkeit als Fluglehrer und Prüfer auf verschiedensten Mustern und verschiedensten Flugbedingungen sehr präzise einschätzen, was zu einem konkreten Schaden geführt hat.

Flugbetriebliche Gutachten für die Errichtung von Windkraftanlagen

Wenn Windenergieanlagen in der Nähe von Landeplätzen oder Flugplätzen errichtet werden sollen oder eine bestimmte Größe überschritten wird, wird im Genehmigungsverfahren ein Flugbetriebliches Gutachten erforderlich oder von der Genehmigungsbehörde gewünscht.

Aufgrund seiner umfassenden Expertise mit verschiedensten Arten des Luftverkehrs (Sichtflug, Instrumentenflug, verschiedenste Luftfahrzeugtypen wie UL-Flugzeugen, Hubschraubern, Strahlflugzeugen und Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt) ist der Sachverständige Stefan Hinners prädestiniert, die unterschiedlichen Belange im Rahmen eines Gutachtens für das Genehmigungsverfahren auszuarbeiten.

Flugbetriebliche Gutachten im Rahmen vom Genehmigungsverfahren von Flugplätzen und Landeplätzen

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Flugplätze/Landeplätze oder im Rahmen von Genehmigungsänderungen wird häufig in einigen Punkten eine Abweichung von ICAO-Vorgaben oder von den Vorgaben der NfL I 36/06 notwendig. Hier ist die Ausarbeitung im Rahmen eines flugbetrieblichen Gutachtens notwendig, inwieweit eine solche Abweichung Flugbetriebliche Belange tangiert, um so eine Entscheidungsgrundlage dafür zu geben, ob die Abweichung genehmigungsfähig ist oder nicht.

Ursachenanalyse für Schäden an Luftfahrzeugen

Ein Airbus A320 wird mit Frischwasser für Galley und Toiletten betankt und am Ende fließt Wasser aus der Toilette in das Avionik-Compartment. Technischer Defekt oder Fehlbedienung?

Kostenstruktur, Nutzungsausfall

Ein Flugzeug oder Hubschrauber ist aufgrund eines Flugunfalls ausgefallen - welcher Schaden ist dadurch entstanden? Wie berechnet man das überhaupt? Hier differieren die Vorstellungen des geschädigten Betreibers oftmals dramatisch mit den Vorstellungen des Schädigers bzw. seiner Versicherung. Dabei kann man einen Ausfallschaden sehr präzise, belastbar und für alle Beteiligten nachvollziehbar ermitteln.

Ein Luftfahrtsachverständiger, der in diesem Bereich Expertise hat, muss die Kostenstrukturen in einem Luftfahrtunternehmen genau kennen, er muss sich in der Wartung von Flugzeugen und den damit verbundenen Wartungskosten auskennen, er muss betriebswirtschaftliche Kenntnisse in Buchführung, Bilanzierung, Kosten- und Leistungsrechnung und Deckungsbeitragsrechnung haben, um die relevanten Zahlen ermitteln und bewerten zu können. Nur ein Luftfahrtsachverständiger mit detaillierten Kenntnissen in den Kostenstrukturen eines Luftfahrtunternehmens oder den Kosten im Betrieb von Luftfahrzeugen kann hier eine schlüssige Ausarbeitung erstellen, damit kein Streit oder gar Rechtsstreit über einen Ausfallschaden entsteht.

Selbst im Prozessverfahren, welches eigentlich nur mit detaillierten Darlegungen geführt werden kann, gehen die Vorstellungen der Parteien oftmals unüberbrückbar auseinander, so dass erst eine verobjektivierte Begutachtung durch einen Luftfahrtsachverständigen eine Basis für eine Einigung oder ein Urteil schaffen kann.

Stefan Hinners ist der Spezialist für Nutzungsausfall von Luftfahrzeugen und Kostenberechnung bei Betrieb von Luftfahrzeugen. Selbst Inhaber und Geschäftsführer eines Luftfahrtunternehmens kennt er die Kostenstruktur eines Luftfahrtunternehmens bis ins Detail und kann aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Expertise, seiner Kenntnis der Technik von Luftfahrzeugen und der Rechtskenntnisse aus 25 Jahren Anwaltstätigkeit Fragen im Rahmen betriebswirtschaftlicher Probleme wie z.B. Ausfallschäden oder Bewertungen von Flugbetrieb präzise beantworten.

ZUR PERSON

Stefan Hinners ist der Luftfahrtsachverständige, wenn es um Flugunfälle, flugbetriebliche Fragen und Nutzungsausfall bei Luftfahrzeugen geht.

Nach dem Abitur hat er 1981 das Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Hamburg aufgenommen und ab dem Wintersemester 1983 in Form eines Doppelstudiums zusätzlich Rechtswissenschaften studiert.

  • 1984 Vordiplom in Betriebswirtschaftslehre, 1991 das erste Staatsexamen, 1993 zweites Staatsexamen mit Prädikat und Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1989 Erwerb des PPL-A
  • 1992 Erwerb des CPL (Berufspilotenlizenz) und der Instrumentenflugberechtigung
  • seit 1993 Aufbau des Luftfahrtunternehmens Canair, dort Inhaber, Geschäftsführer, Flugbetriebsleiter, später auch Geschäftsführer und Flugbetriebsleiter der Flugschule Airborne in Hamburg.
  • 1993 Fluglehrer Berechtigung PPL-A
  • seit 1995 Referent und Dozent für Luftrecht und Flugsicherheit für diverse Institutionen deutschlandweit
  • 1996 Hubschrauberlizenz PPL-E
  • 1998 Berechtigung (PA 23-44), später für Mehrmotorige Flugzeuge (MEP)
  • 2001 anerkannter fliegerischer Sachverständiger des Luftfahrtbundesamtes für einmotorige, mehrmotorige Maschinen und Instrumentenflug
  • 2003 Fluglehrer für CPL
  • seit 2004 Tätigkeit als Flugprüfer für Lizenzverlängerungen
  • 2005 Musterberechtigung für den Business Jet Cessna C 525
  • 2015 Lizenz als Luftsportgeräteführer und Fluglehrer für Luftsportgeräte
  • 07.11.2020 Von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Flugbetrieb, Flugunfall Analyse sowie Betriebsunterbrechungsschäden bei Flugzeugen
Gesamtflugerfahrung über 3750 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen, mehrmotorigen Flugzeugen, Hubschraubern, Jet, Leichtflugzeugen.

Nähere Informationen zur Person finden Sie unter www.hinners.de

Öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen

Stefan Hinners ist ein von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Flugbetrieb, Flugunfallanalyse sowie Betriebsunterbrechungsschäden bei Flugzeugen

Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen hat folgenden Hintergrund:

Oftmals werden Prozesse letztendlich durch Sachverständige entschieden. Dies klingt im ersten Moment vielleicht befremdlich, man stelle sich aber einfach einmal einen Verkehrsunfall vor, bei dem um Verschulden gestritten wird.
Der Beklagte behauptet, die schweren Verletzungen des Klägers seien darauf zurückzuführen, dass er mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei. Das Unfallrekonstruktionsgutachten des Sachverständigen wird insoweit Prozessentscheidend sein. Wenn dieser die Behauptung bestätigt, geht dies zu Lasten des Klägers, erklärt der Sachverständige, dass keine überhöhte Geschwindigkeit nachweisbar ist, gewinnt der Kläger.

Dies ist in der Mehrzahl der Fälle in Schadensfällen des Luftverkehrs ebenso. Der Richter kennt keine flugbetrieblichen Verfahren, kennt die Pflichten nicht und kann nicht beurteilen, wodurch ein Flugunfall entstanden ist.

Um sicherzustellen, dass Urteile auf möglichst weitgehend gesicherte Erkenntnisse gestützt werden, hat man das System der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen installiert. Die Industrie- und Handelskammern haben den gesetzlichen Auftrag erhalten, besonders qualifizierte Sachverständige zu bestellen. Diese haben daraufhin ein System entwickelt, nach der Sachverständige mit einem besonders hohem Sachverstand einen Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung stellen können, worauf hin sie ein Bestellungsverfahren durchlaufen, indem sie eine erheblich über die Sachkenntnis eines normalen Berufsträgers hinausgehende Sachkunde nachweisen müssen. Weiter werden bereits erstellte Gutachten auf die besondere Qualität hin begutachtet und die Fähigkeiten des Sachverständigen werden im Rahmen einer mündlichen Prüfung vor Prüfern überprüft.

Dadurch soll eine besondere Qualität erreicht werden. Entsprechend ist geregelt, dass die Gerichte, wenn sie einen Sachverständigen auswählen, einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter auswählen sollen, außer, ein solcher ist in dem Fachgebiet nicht bestellt (§ 404 Abs. 3 ZPO).

Die Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist ebenso wie die Bezeichnung als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater zudem durch § 132 a StGB strafrechtlich geschützt.

Noch ein Hinweis zur Bundesanstalt für Flugunfalluntersuchung:

Die Bundesanstalt für Flugunfalluntersuchung untersucht Flugunfälle nur mit dem Untersuchungsziel, nach Möglichkeit die Ursachen für Flugunfälle mit dem Ziel aufzuklären, künftige Unfälle zu verhüten. (§ 3 FLUUG 7 Flugunfall- Untersuchungs-Gesetz) Der Untersuchungsauftrag der BFU ist, künftige Flugunfälle zu vermeiden. Beteiligte sollen sich ohne Angst vor Strafverfolgung oder zivilrechtliche Haftung äußern können. Die BFU gibt deshalb nur sehr begrenzt Akteneinsicht und stellt insbesondere keine Schuldfrage fest. Insoweit gibt die BFU aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages in Zivil- und Strafprozessen keine Hilfestellung.

Service/Links

Hier finden Sie weitere Informationen und Services

Luftrechtliche Entscheidungen finden Sie unter folgendem Link
https://www.luftrecht24.com

Pilotenausbildung, Flugschule und Rundflüge
Canair Luftfahrtunternehmen

Brüggemann & Hinners Rechtsanwälte
Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners Partnerschaftsgesellschaft mbB

Dokumente zum Download

Auftragsformular Gutachten

Vollmacht Sachverständiger

Bestellungsurkunde IHK Hamburg

Ihr Kontakt zu Stefan Hinners

Sie benötigen Hilfe oder haben Fragen? Ich freue mich auf eine E-Mail.
Alle Felder mit * sind Pflichtfelder.

Stefan Hinners

Drehbahn 9
20354 Hamburg

Tel: Büro: (040) 34 43 08
Fax: (040) 35 51 52 52

Rufen Sie bitte in dringenden Fällen, beispielsweise nach einem Flugunfall, direkt an:

Mobil: +49 171 41 41 406

E-Mail: mail@hinners.de